Zurück zur Einstiegsseite Rechtsinformation
Zahlungsunfähigkeit
Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn fällige Zahlungen nicht mehr geleistet werden können.
Bei Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung wird die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens notwendig.
Weiterführende Links
Letzte Aktualisierung: 20.03.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion


